Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde für das Jahr 2012 geändert und bedeutet erfreuliche Veränderungen für die Verbraucher. Wer seinen DSL-Anbieter wechselt, bei dem darf der DSL- und Telefonanschluss maximal ein Tag unterbrochen sein und eine Mitnhame der Rufnummer muss möglich sein. Diese Regelung gilt ebenso für den Mobilfunk.

Die Mobilfunkanbieter sind dazu verpflichtet mindestens einen Tarif mit 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit anzubieten. Die erreichbare Mindestgeschwindigkeit muss bei Internetzugängen im Festnetz angegeben werden. Eine Preisangabe muss bei der Nutzung von Call-by-Call Diensten vor dem Telefonat durch den Anbieter mitgeteilt werden. Die Wartezeiten bei Servicerufnummern kostenlos und zwar zu Anfang die ersten zwei Minuten, weil die Umstellung einen enormen technischen Aufwand für die Anbieter bedeutet.

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